Beitragsreglement

A Beitragsreglement

A.1  Dieses Beitragsreglement setzt die finanziellen Beitragspflichten der Generalversammlung fest.

A.2  Gemäss rechtskräftigem Beschluss anlässlich der Generalversammlung vom 26. Januar 2019 gelten ab Vereinsjahr 2019 die folgenden Ansätze:

           mrc-vbl Aktiv-Mitglieder:                    Fr.               40.-          GV Essen inkl.

           mrc-vbl Passiv-Mitglieder:                  Fr.               20.-          GV Essen exkl.

           mrc-vbl Neumitglieder:                       Fr.               40.-          GV Essen inkl.

           mrc-vbl Gönner-Mitglieder:           ab Fr.              10.-

 

A.3  Auf Antrag des Vorstandes können die Mitgliederbeiträge für das folgende Vereinsjahr durch die ordentliche Generalversammlung neu festgesetzt werden.

A.4  Säumige Mitglieder werden nach nichtbezahlen der zweiten Mahnung vom Club ausgeschlossen.

A.5  Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, Vorstandsmitglieder für die Dauer ihrer Amtszeit.

A.6  Vorstandsmitglieder, die dem Vorstand während sechs Jahren ohne Unterbruch angehörten, sind von der Beitragspflicht befreit, solange sie ununterbrochen gemäss Art. 3 stimmberechtigt sind. Die maximale Dauer für die Befreiung der Beitragspflicht ist die Anzahl der geleisteten Dienstjahre im Vorstand. Austretende können allenfalls zum Ehrenmitglied ernannt werden, in diesem Falle gilt Art. 3.3 der Statuten.

A.7  Die Kompetenzsumme des Vorstandes für Ausgaben ausserhalb des Budgets beträgt Fr. 1000.- Die Kompetenzsumme des einzelnen Vorstandsmitgliedes beträgt Fr. 150.-.

A.8  Finanzielle Nebenpflichten irgendwelcher Art bestehen keine.

 

Luzern den 26. Januar 2019